Wissenswertes über Lakritz
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Wissenswertes über Lakritz

Obwohl Lakritz nicht immer süß ist, zählt er doch zu den Süßwaren. Das liegt wahrscheinlich an der in der Originalrezeptur verwendeten Zuckermelasse (ein Nebenprodukt bei der Zuckerherstellung). Lakritz ist nicht immer schwarz (aber meistens) und in den verschiedensten Formen und Schattierungen erhätlich. Grundstoff für Lakritz ist das Süßholzextrakt (Succus liquiritiae), bzw. der eingedickte Saft der Süßholzwurzel (Glycyrrhiza glabra).

Ursprünglich wurde der gepresste Saft der Süßholzpflanze als Heilmittel gegen Husten und Magenbeschwerden eingesetzt. Der Apotheker George Dunhill aus Pontefract (West Yorkshire; Großbritanien) machte daraus eine Leckerei, indem er den Saft mit anderen Zutaten vermischte. Heute wird klassischer Lakritz hergestellt aus dem eingekochten Saft der Süßholzwurzel, Rohrzuckermelasse, Weizenmehl und Anisöl. Bei salzigen Sorten wird noch Salmiaksalz (Ammoniumchlorid) zugegeben.

Das sind die Grundstoffe. Bei der Vielzahl der heutzutage angebotenen Lakritzsorten ist klar, dass die Rezepturen natürlich variiert werden, um Unterschiede in Konsistenz, Geschmack und Aussehen zu erreichen. Der Fantasie sind dabei kaum noch Grenzen gesetzt. Zutaten wie Gummi arabicum, Glukosesirup, Malzextrakt, Farbstoffe, Geschmacksträger wie Pfefferminze, Fruchtauszüge, ja sogar Pfeffer oder Veilchenduft finden sich in allen möglichen Formen und Zusammensetzungen im Lakritz. Besonders kreativ bei der Herstellung von Lakritz ist man in Holland, Belgien und den skandinavischen Ländern.

In Deutschland müssen Lakritzen mindestens 3 % Süßholzextrakt enthalten. Außerdem müssen Lakritzen je nach Zusammensetzung gekennzeichnet sein, Kinderlakritz (Glyzyrrhizin unter 0,2g/100g) und Starklakritz (Glyzyrrhizin über 0,2g/100g). Bei salzigen Lakritzen unterscheidet man Lakritzen mit einem Anteil Salmiaksalz von maximal 2 % und Lakritzen mit bis zu 7,99 % Salmiaksalz (Importprodukte). Diese Lakritzen mit dem hohen Salzanteil müssen mit dem Hinweis, “extra stark” und für Kinder nicht geeignet, gekennzeichnet sein.

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Aktualisiert ( Mittwoch, den 02. September 2009 um 10:19 Uhr )  


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